Schülerzeitung
"Bazillus" darf verteilt werden - Thomas Rechtsanwälte gewinnen mit
12-jährigem Schüler aus Bayern vor dem Verwaltungsgericht
Ein
12-Jähriger aus Landsberg am Lech (Bayern) wollte seine Schülerzeitung
"Bazillus" verteilen. Die Schulleitung verweigerte jedoch die Erteilung
der Erlaubnis zum Verteilen der Zeitung. Nicht etwa aus inhaltlichen
Gründen. Der einzige Grund vielmehr: Es dürfe an jeder Schule nur eine
Schülerzeitung geben. Dies sei die Schülerzeitung "Virus", die schon
seit knapp zwei Jahren nicht mehr erschienen war.
Die
absurde Rechtsauffassung der Schule wurde vom Bayerischen
Kultusministerium bestätigt. Dieses bestätigte die Rechtsauffassung der
Schulleitung, dass es nur eine Schülerzeitung geben dürfe. Ein Anspruch
auf Erteilung der Erlaubnis zum Verteilen der Schülerzeitung Bazillus
bestehe nicht. Für die Redaktion des Bazillus bedeutete dies ein
faktisches Verbot ihrer Schülerzeitung Bazillus.
Vor dem
Hintergrund von Art. 5 GG erschien uns das wenig überzeugend. Alle
Appelle an Schulleitung und Kultusministerium halfen aber nicht weiter.
Der Schüler zog, anwaltlich durch uns vertreten, vor das
Verwaltungsgericht in München (M 3 E 11.5539) und bekam dort sein Recht:
Per einstweiliger Anordnung stellte das Gericht fest, dass die Schule
es dem Schüler (natürlich) nicht untersagen dürfe, seine Schülerzeitung
zu verteilen. Entscheidung im Volltext: http://www.jpbayern.de/jpbayern_v2/newsv2.php
Presse: http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/zapp/zeitungen_zeitschriften/schuelerzeitung121.html
http://www.br.de/fernsehen/bayerisches-fernsehen/sendungen/schwaben-und-altbayern-aktuell/schuelerzeitung-landsberg-schule100.html
http://www.spiegel.de/schulspiegel/0,1518,802564,00.html
http://www.handelsblatt.com/panorama/aus-aller-welt/siebtklaessler-besiegt-buerokratie/5938034.html http://meedia.de/print/12-jaehriger-kaempft-fuer-pressefreiheit-in-bayern/2011/12/08.html http://www.merkur-online.de/lokales/lechrain/zeitungs-zensur-schueler-verklagt-freistaat-1521671.html Aktenzeichen: VG München, M 3 E 11.5539
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